Unterschied zwischen Bankbesitz und Zwangsvollstreckung

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Bankbesitz vs. Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckungen und Bankeigentum (oder REO) sind Begriffe, die häufig auf dem Immobilienmarkt verwendet werden, und ein Verständnis des Unterschieds zwischen Bankeigentum und Zwangsvollstreckung ist wichtig für diejenigen, die mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien zu tun haben. Zwangsvollstreckungen und bankeigene Eigenheime sind Eigenheime, die von einer Bank beschlagnahmt wurden oder gerade beschlagnahmt und an Dritte versteigert werden. Die Begriffe Bankbesitz und Zwangsvollstreckung werden von vielen oft verwechselt, um dasselbe zu bedeuten. Es gibt jedoch eine Reihe von Unterschieden zwischen Bankbesitz und Zwangsvollstreckung, insbesondere wenn es darum geht, wie sie verkauft werden. Der folgende Artikel befasst sich näher mit diesen Begriffen und hebt die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen Bankbesitz und Zwangsvollstreckung hervor.

Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung eines Eigenheims tritt auf, wenn der Eigenheimbesitzer nicht in der Lage ist, Hypothekenzahlungen an den Kreditgeber, typischerweise eine Bank, zu leisten. Ein Haus, das einer Zwangsvollstreckung unterzogen wird, gehört der Bank erst, wenn das Zwangsvollstreckungsverfahren abgeschlossen ist. Für den Fall, dass ein Kreditnehmer, der mit Hypothekenzahlungen in Verzug gerät, keine Einigung mit der Bank oder dem Kreditgeber erzielen kann, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leitet die Bank das Zwangsvollstreckungsverfahren ein. Am Ende des Zwangsvollstreckungsverfahrens wird das Haus oder Grundstück öffentlich versteigert. Der Erlös aus der Versteigerung wird von der Bank zur Deckung ihrer Verluste verwendet. Die Zwangsvollstreckung eines Eigenheims kann die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers ernsthaft beeinträchtigen und es schwierig machen, in Zukunft Immobilien zu kaufen oder Kredite zu erh alten. Daher müssen Kreditnehmer neben der Zwangsvollstreckung auch andere Optionen in Betracht ziehen, die ihnen zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Bankbesitz?

Ein bankeigenes Eigentum oder REO (Real Estate Owned) ist ein Eigentum, bei dem das Eigentum an die Bank oder den Kreditgeber zurückgekehrt ist. In den meisten Fällen werden Häuser oder Grundstücke, die nach einer Zwangsvollstreckung öffentlich versteigert werden, nicht verkauft. Diese Immobilien werden dann vom Kreditgeber zurückgekauft. Dann werden sie zu einem REO, das dann zum Verkauf angeboten wird. In bestimmten Fällen, in denen der Kreditnehmer seinen Hypothekenverpflichtungen nicht nachkommen kann, kann der Kreditnehmer die Eigentumsurkunde anstelle der Zwangsvollstreckung anbieten. Das Eigentum geht dann in Bankbesitz über. Solche Häuser und Grundstücke werden dann von der Bank unterh alten und ein Hypothekendarlehen auf das Haus oder Grundstück besteht nicht mehr. Bankeigene Eigenheime werden zu wettbewerbsfähigen Preisen verkauft, mit dem Ziel, dass der Kreditgeber den größten Teil seiner ursprünglichen Investition zurückerhält.

Was ist der Unterschied zwischen Zwangsvollstreckung und Bankeigentum?

Bankeigene und Zwangsversteigerungshäuser werden oft von vielen verwechselt, um dasselbe zu sein. Es gibt jedoch eine Reihe von Unterschieden zwischen Bankeigentum und Zwangsvollstreckung. Der Hauptunterschied liegt in der Art und Weise, wie jede Art von Immobilie verkauft wird. Während Zwangsvollstreckungen öffentlich versteigert werden, werden bankeigene Eigenheime von der Bank zurückgenommen und zu wettbewerbsfähigen Preisen durch Makler verkauft. Sofern der Kreditnehmer dem Kreditgeber die Eigentumsurkunde anstelle der Zwangsvollstreckung nicht übergibt, gehen die meisten Häuser und Grundstücke erst nach einem Zwangsvollstreckungsverfahren und einer erfolglosen Auktion in Bankbesitz über. Häuser, die nicht versteigert werden, werden dann von der Bank zurückgenommen und zu wettbewerbsfähigen Preisen verkauft. Die Ähnlichkeit zwischen den beiden besteht darin, dass Zwangsvollstreckungen und bankeigene Immobilien mit dem Ziel verkauft werden, eine Investition des Kreditgebers in eine Immobilie zurückzuerh alten, bei der ein Kreditnehmer mit den Hypothekenzahlungen in Verzug ist.

Unterschied zwischen Zwangsvollstreckungen und Bankbesitz
Unterschied zwischen Zwangsvollstreckungen und Bankbesitz
Unterschied zwischen Zwangsvollstreckungen und Bankbesitz
Unterschied zwischen Zwangsvollstreckungen und Bankbesitz

Zusammenfassung:

Zwangsvollstreckung vs. Bankbesitz

• Bankeigene und zwangsversteigerte Häuser sind Häuser, die von einer Bank beschlagnahmt wurden oder gerade beschlagnahmt und an Dritte versteigert werden.

• Eine Zwangsvollstreckung eines Eigenheims erfolgt, wenn der Eigenheimbesitzer nicht in der Lage ist, Hypothekenzahlungen an den Kreditgeber, typischerweise eine Bank, zu leisten.

• Für den Fall, dass ein Kreditnehmer, der mit Hypothekenzahlungen in Verzug gerät, keine Einigung mit der Bank oder dem Kreditgeber erzielen kann, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leitet die Bank das Zwangsvollstreckungsverfahren ein.

• Eine Immobilie im Besitz einer Bank oder REO (Real Estate Owned) ist eine Immobilie, bei der das Eigentum an die Bank oder den Kreditgeber zurückgekehrt ist.

• In den meisten Fällen werden Häuser oder Grundstücke, die nach einer Zwangsvollstreckung öffentlich versteigert werden, nicht verkauft. Diese Immobilien werden dann von der Bank zurückgekauft und werden zu einem REO, das dann zum Verkauf angeboten wird.

• Der Hauptunterschied zwischen Bankeigentum und Zwangsvollstreckung liegt in der Art und Weise, wie jede Art von Eigentum verkauft wird. Während Zwangsvollstreckungen öffentlich versteigert werden, werden bankeigene Eigenheime von der Bank zurückgenommen und zu wettbewerbsfähigen Preisen durch Makler verkauft.

• Die Ähnlichkeit zwischen bankeigener und Zwangsvollstreckung besteht darin, dass Zwangsvollstreckungen und bankeigene Immobilien mit dem Ziel verkauft werden, eine Investition des Kreditgebers in eine Immobilie zurückzugewinnen, bei der ein Kreditnehmer mit den Hypothekenzahlungen in Verzug ist.

Weiterführende Literatur:

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