Unterschied zwischen Zubehör und Komplize

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Unterschied zwischen Zubehör und Komplize
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Video: Unterschied zwischen Zubehör und Komplize

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Video: KitchenAid Küchenmaschine und Zubehör | die Unterschiede | by One Kitchen 2024, November
Anonim

Hauptunterschied – Zubehör vs. Komplize

Teilhaber und Komplize sind zwei juristische Begriffe, die sich auf Personen beziehen, die bei einer Straftat Beihilfe geleistet haben. Der Hauptunterschied zwischen Komplizen und Komplizen besteht darin, dass der Komplize eine Person ist, die wissentlich und freiwillig bei einem Verbrechen hilft. Ein Komplize kann ein Komplize oder ein Mittäter sein. Ein Komplize ist eine Person, die dem Auftraggeber vor oder während der Straftat hilft, während ein Anstifter eine Person ist, die dem Täter nach der Straftat hilft. Dies ist der Hauptunterschied zwischen Mittäter und Komplize.

Wer ist Zubehör?

Eine Person, die sich des Verbrechens eines anderen schuldig gemacht hat, indem sie den Verbrecher vor oder nach dem Verbrechen wissentlich und freiwillig unterstützt hat. Somit kann ein Mittäter ein Komplize oder ein Mittäter sein. Zubehör ist definiert als

„Jemand, der, ohne bei der Begehung einer Straftat anwesend zu sein, sich einer solchen Straftat schuldig macht, nicht als Hauptakteur, sondern als Beteiligter, etwa durch Befehl, Rat, Anstiftung oder Verschleierung; entweder vor oder nach der Tat oder Kommission.“– Wests Enzyklopädie des amerikanischen Rechts

Nach dieser Definition kann eine Person, die dem Verbrechen hilft, indem sie ein Fluchtauto fährt, bei der Planung hilft, Waffen liefert, den Tätern ein Alibi verschafft oder den Täter versteckt, als Mittäter definiert werden. Ein Komplize ist normalerweise nicht am Tatort anwesend, aber er weiß, dass eine Straftat begangen wurde oder begangen wird.

Hauptunterschied - Zubehör vs. Komplize
Hauptunterschied - Zubehör vs. Komplize

Wer ist ein Komplize?

Ein Komplize ist eine Person, die wissentlich und freiwillig bei einer Straftat hilft. Dieser Begriff kann wie folgt definiert werden:

"Jemand, der wissentlich, freiwillig oder vorsätzlich und mit gemeinsamer Absicht und kriminellen Absichten, die er mit dem Haupttäter teilt, einen anderen dazu auffordert oder ermutigt, ein Verbrechen zu begehen, oder bei seiner Planung und Ausführung hilft oder zu helfen versucht." – Webster’s New World Law Dictionary

Wie aus diesen Definitionen hervorgeht, kann die Hilfe bei der Planung und Ausführung eines Verbrechens, die Förderung der Ausführung eines Verbrechens sowie das Wissen um das Verbrechen im Voraus eine Person zum Komplizen eines Verbrechens machen. Ein Komplize muss nicht am Tatort anwesend sein, ist aber trotzdem schuldig an der Tat. Beispielsweise kann ein Angestellter der Bank einer Räuberbande den Plan der Bank und des Tresors übergeben. Obwohl dieser Mitarbeiter nicht am Tatort anwesend sein darf, ist er ein Komplize, da er auch an der Tat schuldig ist. Ein Komplize kann auch am Tatort anwesend sein, aber seine Rolle bei der Tat kann gering sein. Beispielsweise sichert eine Person das Opfer mit Seilen, während die andere mit einem Messer auf ihn einsticht. Hier kann derjenige, der das Opfer erstochen hat, der Auftraggeber sein und derjenige, der das Opfer gefesselt hat, als Komplize angeklagt werden. Trotz ihrer Anwesenheit oder Abwesenheit gelten sie als gleichermaßen schuldig des Verbrechens. Daher kann ein Komplize die gleiche Anklage und Bestrafung wie der Hauptverbrecher tragen.

Unterschied zwischen Zubehör und Komplize
Unterschied zwischen Zubehör und Komplize

Was ist der Unterschied zwischen Zubehör und Komplize?

Tatort:

Zubehör: Zubehör ist während der Tat normalerweise nicht vorhanden.

Komplize: Komplize kann während des Verbrechens anwesend sein oder nicht.

Gebühren:

Accessoire: Accessoire kann mit geringeren Gebühren und Strafen belegt werden.

Komplizen: Komplizen können die gleichen Anklagen und Strafen erh alten wie der Haupttäter.

Hilfe bei der Kriminalität:

Beiwerk: Ein Beiwerk hilft dem Auftraggeber normalerweise vor oder nach der Tat.

Komplize: Ein Komplize hilft dem Auftraggeber vor und während der Tat.

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