Einzelunternehmer vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Einzelunternehmer und Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind zwei Hauptformen von Unternehmen. Bei der Gründung ist es sehr wichtig, über die Struktur des Unternehmens zu entscheiden, da dies viele Auswirkungen sowohl auf den Eigentümer des Unternehmens als auch auf seine Geschäfte mit anderen Unternehmen hat. Sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind in letzter Zeit beliebt und bringen unterschiedliche Funktionen und Verantwortlichkeiten mit sich. In diesem Artikel werden die Merkmale beider hervorgehoben, damit ein Unternehmer entscheiden kann, welche Struktur für seine Anforderungen am besten geeignet ist.
Einzelunternehmer
Dies ist die einfachste Struktur bei der Gründung eines Unternehmens. Sie müssen sich lediglich als Einzelunternehmer registrieren und eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben, um fortzufahren. Die Bücher sind einfach zu führen und eine Revision ist nicht erforderlich. Die Hauptmerkmale eines Einzelunternehmers sind wie folgt.
• Der Geschäftsinhaber ist für alle Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich.
• Im Falle einer Insolvenz muss der Eigentümer die Gläubiger aus seinem Vermögen bezahlen und kann nicht vor ihnen davonlaufen.
• Der Einzelunternehmer muss für alle gesetzlichen Entschädigungen aufkommen, die sich aus der Führung des Geschäftsbetriebs ergeben könnten.
• Der Dollar beginnt und endet beim Einzelunternehmer. Er nimmt den gesamten Gewinn nach Steuern und trägt auch die Verantwortung für alle Verluste, die das Unternehmen erleiden könnte.
• Einzelunternehmer müssen Finanzunterlagen führen, um Ausgaben für Geschäft und Freizeit zu trennen.
• Ein solches Geschäft endet abrupt mit dem Untergang des Einzelunternehmers oder mit der Insolvenz des Unternehmens.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine separate Einheit und hat eine eigene Struktur mit Rollen und Verantwortlichkeiten. Hier sind einige der Merkmale einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Es gibt keinen Alleineigentümer und es gibt Mitarbeiter, die Direktoren, Mitarbeiter oder sogar Rezeptionisten sein können, um bei den Abläufen des Unternehmens zu helfen und zu helfen.
Die Registrierung eines Unternehmens ist gesetzlich vorgeschrieben und auch die Mindestanzahl von Personen zur Gründung eines Unternehmens ist festgelegt.
Das Kapital für das Unternehmen wird durch die Ausgabe von Aktien entweder an Mitarbeiter oder an die breite Öffentlichkeit aufgebracht. Bei Beteiligung der Öffentlichkeit wird daraus eine Aktiengesellschaft.
Aktionäre haften nicht für Beträge, die über den Betrag hinausgehen, den sie für ihre Anteile gezahlt haben.
Direktoren führen in Absprache mit den Aktionären das Tagesgeschäft des Unternehmens.
Das Unternehmen besteht auch dann weiter, wenn ein Aktionär oder Direktor verstirbt.
Damit ist klar, dass es viele Unterschiede zwischen einem Einzelunternehmer und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt. Das Gesetz unterscheidet jedoch nicht zwischen den beiden.